Die FDP macht den Schutz vor Diskriminierung zum Wahlthema

Die FDP hat das Thema Diskriminierung in ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 aufgenommen und durch die gewählte Formulierung eine Adressierung von Gewichtsdiskriminierung ermöglicht: „Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder einem sonstigen Status“, so der Wortlaut im Beschluss. Die genannten Merkmale decken sich mit denen, für die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen Diskriminierungsschutz gewährt, allerdings fehlt dort bis heute ein Zusatz, wie der hier über „oder“ angeschlossene, damit die Liste rechtlich als beispielhaft interpretiert werden kann.
Wie entscheidend diese Möglichkeit ist, zeigte sich 2014 in einem Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt. Obwohl seitens der Klägerin eine Gewichtsdiskriminierung über den Mailverkehr im Rahmen der Bewerbung klar belegt werden konnte, scheiterte ihre Klage, da Gewicht im AGG nicht als geschütztes Merkmal erfasst ist und bei einer Konfektionsgröße 42 der Umweg über das Merkmal Behinderung bisher aufgrund der Definition von Behinderung nicht greift.
Wir begrüßen daher diese Öffnung des Diskriminierungsschutzes und hoffen, dass die FDP diese Position in eventuellen Koalitionsverhandlungen stark machen wird!